Versicherungen Privat

Haushaltsversicherung

Die Haushaltsversicherung ist eine Bündelversicherung, das heißt, sie inkludiert die Abdeckung gegen ein Bündel von Gefahren, wie Feuer, Sturm, Leitungswasser und Haftpflicht. Die Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen des Ehegatten bzw. Lebensgefährten sowie der Kinder (meist bis 25 Jahre). In vielen Fällen ist die Haushaltsversicherung mit einer „Wertanpassungsklausel“ ausgestattet, um eine etwaige Unterversicherung zu vermeiden. Mit dieser Klausel werden die Versicherungssummen und Prämien jährlichen Indexschwankungen angepasst.

Eigenheimversicherung

Die Eigenheimversicherung (auch „Gebäudeversicherung“ genannt) ist ähnlich der Haushaltsversicherung eine „Bündelversicherung“, das heißt, sie inkludiert die Abdeckung gegen ein Bündel von Gefahren, wie Feuer, Sturm, Leitungswasser und Haftpflicht. Versichert sind alle Gebäude und Nebengebäude, wie Garagen, Schuppen und Abstellräume auf dem in der Polizze bezeichneten Grundstück, wenn sie im Antrag angeführt und zur Versicherung beantragt wurden. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, kann von diesem aber innerhalb eines Monats gekündigt und neu abgeschlossen werden. Name und Kontaktdaten des Käufers müssen der Versicherung jedenfalls unverzüglich gemeldet werden.

Rechtsschutzversicherung

Streitigkeiten zwischen Nachbarn, Unfallgegnern oder sogar in der Familie enden immer häufiger vor Gericht und verursachen nicht selten Kosten, die in keiner Relation zum eigentlichen Streitwert stehen. Das Risiko von Gerichts- und Anwaltskosten soll Sie aber nicht davon abhalten, Ihr gutes Recht zu verfolgen – das finanzielle Risiko lässt sich nämlich durch eine Rechtsschutzversicherung abfedern. Die Rechtsschutzversicherung wird in unterschiedlichen Bausteinen angeboten. Damit ist gewährleistet, dass für (fast) jede Risikosituation das richtige Produkt angeboten werden kann.

Unfallversicherung

Jährlich passieren in Österreich rund 800.000 Unfälle. Knapp 80 Prozent der Unfälle entfallen auf den Lebensbereich Heim/Freizeit/Sport (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit). Über die gesetzliche Sozialversicherung sind aber nur die Folgen eines Arbeitsunfalls gedeckt, obwohl die schwerwiegendsten Unfälle zumeist in der Freizeit und beim Sport passieren. Natürlich übernimmt die Sozialversicherung die nötige Erstversorgung, gegen die wirtschaftlichen Folgen sind Sie aber nur mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert.

Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist ein ergänzender Partner der gesetzlichen Krankenversicherung, da es auch im Gesundheitssystem Bereiche gibt, die private Anbieter besser als der Staat abdecken können. Die private Krankenversicherung soll ganz auf die persönlichen Bedürfnisse der Versicherten zugeschnitten sein, daher ist sie auch keine „Bündelversicherung“ mit Mitversicherungsmöglichkeit mehrerer Personen wie z.B. die Haushaltversicherung. Eine Ausnahme stellen werdende Mütter dar. Für die Zeit der Schwangerschaft und einen abgegrenzten Zeitraum danach, kann das Baby mitversichert werden.

Lebensversicherung

Die Lebensversicherung kann Ihnen als Altersvorsorge, zur finanziellen Absicherung für die Hinterbliebenen im Falle Ihres vorzeitigen Ablebens oder auch als Besicherung für Kredite dienen. Die „klassische“ Lebensversicherung ist eine sehr sichere Vorsorgeform, bei der das angesparte Kapital (Sparprämie) am Ende der Laufzeit niemals verloren sein kann – wie das bei riskanteren Anlageformen sehr wohl passieren kann.

Reiseversicherung

Durch das erhöhte Reiseaufkommen haben auch die Risiken zugenommen – wie zum Beispiel Erkrankung, Unfall am Urlaubsort oder Verlust des Reisegepäcks. Eine Reiseversicherung schützt vor den drohenden erheblichen finanziellen Schäden. Den Trends zu Kurztrips, individuellen Reisen und Internetbuchungen trägt der Markt Rechnung: Es gibt innovative Versicherungsprodukte, die jeden Reisenden mit dem perfekt passenden Reiseschutz versorgen.

KFZ-Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung freiwillig. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs auf. Die KFZ-Kaskoversicherung brauchen insbesondere jene Menschen, die auf das Fahrzeug dringend angewiesen sind, im Schadenfall aber nicht das nötige Geld haben, um das Fahrzeug rasch zu ersetzen. Bei der Kaskoversicherung ist das Fahrzeug in der im Antrag genau bezeichneten Ausführung und Sonderausstattung versichert. Die Leistung aus der Kaskoversicherung richtet sich nach der von Ihnen gewählten Produktvariante. Man unterscheidet zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung.

KFZ-Haftpflichtversicherung

Der Abschluss ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, um eine Kennzeichen-Tafel zu erhalten und damit sein Fahrzeug in Betrieb nehmen zu dürfen. Versichert ist: der Versicherungsnehmer, der Eigentümer und Halter, der berechtigte Lenker, Einweiser und Insasse. Die Prämie für Ihre Haftpflichtversicherung richtet sich bei PKW und Kombi grundsätzlich nach der Motorleistung, bei einspurigen Fahrzeugen nach dem Hubraum bzw. nach der Anzahl der Sitze, bei LKW nach der Nutzlast und bei Omnibussen nach der Anzahl der Sitz- und Stehplätze. Zudem bemessen die meisten Versicherungen die Prämie nach dem Schadenverlauf (Bonus-Malus-System). Wurde der Vertrag auf mindestens ein Jahr abgeschlossen, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist – das ist in der KFZ-Haftpflichtversicherung immer ein Monat – vor dem Ablauftermin schriftlich (am besten eingeschrieben) gekündigt wird.
Achtung: Wird das haftpflichtversicherte Fahrzeug verkauft, geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über, der den Versicherungsvertrag aber mit einer Frist von einem Monat kündigen kann.

Quelle: VVO, Versicherungsleitfaden